NRW erhöht die Grunderwerbssteuer ab 1. Oktober 2011

Sie überlegen in der nächsten Zeit eine Eigentumswohnung oder einem Haus zu erwerben? Dann sollten sie sich womöglich beeilen. Das Gesetz zur Erhöhung der Grunderwerbssteuer wurde vom NRW-Landtag in der Sitzung am 20. Juli 2011 verabschiedet. Durch die Unterzeichnung des Gesetzes durch den momentanen NRW Finanzminister Norbert Walter – Borjans am 22. Juli 2011 ist das Gesetz mittlerweile rechtskräftig und tritt ab dem 1. Oktober 2011 in Kraft. Nordrheinwestfalen folgt hiermit als mittlerweile achtes Bundesland hinter Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Sachen-Anhalt.

„Mit den erwarteten Einnahmen werden wir den Haushalt weiter konsolldieren“ erklärt der NRW Finanzminister Norbert Walter – Borjans die Erhöhung der Grunderwerbssteuer

Doch was bedeutet das neue Gesetz im Detail? Wir haben für Sie einmal nachgerechnet:

Bei der Anschaffung eines Reihenhauses nach dem 1. Oktober für einen Kaufpreis von 220.000 € bedeutet dies eine Mehrbelastung für den Käufer von 3.300 €. Erwerben Sie  ein freistehendes Einfamilienhauses zu einem Kaufpreis von 450.000 € steigt die Belastung sogar auf 6.750 €. Hiermit steigen die Kaufnebenkosten von ca. 9 – 10 % der Kaufpreissumme auf 11 – 12 % bei Erwerb von Immobilieneigentum.

Sollten Sie also die Anschaffung von Immobilieneigentum noch in diesem Jahr planen sollte man gut überlegen, ob man den Erwerb nicht vor dem 1. Oktober abschließen sollte. Ab diesem Datum gilt der erhöhte Grunderwerbssteuersatz welcher von 3,5 %  auf 5 % erhöht wird.

Das entscheidende Datum ist nicht die Übergabe der Immobilie sondern der Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar.

Finden Sie die Grunderwerbssteuererhöhung gerechtfertigt? Diskutieren Sie mit uns!