Bestellerprinzip tritt am 01.06.2015 in Kraft

Handschlag-201020334501

Wie zuvor berichtet, waren sich der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD in Bezug auf die neuen Gesetzesentwürfe einig. Seit der Absegnung von Bundespräsident Joachim Gauck am 27.04.2015 sind die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip offiziell feste Bestandteile des Mietrechtsnovellierungsgesetzes. Der Immobilienverband IVD hatte zuvor an Gauck inständig appelliert, das Gesetz nicht auszufertigen – leider ohne bisherigen Erfolg.

Zur Erinnerung: Das Bestellerprinzip besagt, dass im Bereich Vermietung grundsätzlich der Auftraggeber für die zu zahlende Maklerprovision in die Verantwortung gezogen wird. Das heißt, dass Vermieter und Wohnungssuchende gleichweg die Möglichkeit erhalten, einen Makler zu beauftragen. Allerdings muss der Makler laut Gesetz „ausschließlich“ für seinen Auftraggeber tätig sein. Wenn der Makler für einen Wohnungssuchenden tätig wird und dieser sich gegen das angebotene Objekt entscheidet, verlischt sein Anspruch auf Provision, da der nächste Interessent nicht mit dem ursprünglichen Auftrag im Kontext steht. Demnach ist die Umsetzung der Beauftragung eines Wohnungssuchenden in der Praxis tendenziell unrealistisch. Die Regierung verspricht sich von dem Bestellerprinzip eine sinkende finanzielle Belastung für die Mieterschaft, weiter wird von mehr Fairness im Immobiliengeschäft gesprochen.

Fraglich ist, wie positiv sich diese Vereinbarung tatsächlich auswirkt. Vermieter, die sich keine Beauftragung leisten können, vermarkten Ihre Immobilie zwangsläufig eigenständig. Viele Vermieter sind dieser Aufgabe mangels Zeit und Erfahrung nicht gewachsen, folglich leidet der potentielle Mieter unter diesem Umstand. Diejenigen, die dennoch einen Auftrag erteilen, sind eventuell gezwungen, die Nettokaltmieten zu erhöhen, um auf diesem Wege die Provision über den Mieter wieder geltend zu machen.
Die Gründe, warum sich der Vermieter weiterhin für einen Makler entscheiden sollte, sind offenkundig: Kenntnisse in Bezug auf den lokalen Vermietungsmarkt, Serviceleistungen rund um die Immobilie und ausreichende Ressourcen, um die Vermietung fachgerecht durchzuführen.
Wir von Schreurs Immobilien sind der Auffassung, dass eine professionelle Vermarktung kein Zufall ist. Qualitativ hochwertige Betreuung, Koordination und Vermittlung ist und bleibt eine unerlässliche Dienstleistung auf diesem Gebiet und wird auch in Zukunft eine zentrale Komponente der Immobilienbranche darstellen.