Die gesamten Provisionssätze verstehen sich inklusive der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen 19% Mehrwertsteuer.
Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit dem Abschluss des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Sie ist zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung.
Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.
Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt.
Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages, einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc.
5. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes
im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen
Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.
Kommen andere Verträge oder Vereinbarungen in einer wie auch immer gearteten
Form zustande als im Angebot genannt, so wird dafür unsere Provision fällig.
6. Beurkundung
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine
Ausfertigung der Kaufvertragsurkunde.
7. Haftung
Die umseitige Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers
erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann
deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
8. Schlußbestimmungen
Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw.
Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften
nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist der Sitz unserer Gesellschaft.


